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Einwilligungen sind freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar; die Rechtmässigkeit bis zum Widerruf bleibt unberührt.
Sorgfältige Auswahl, Verträge gemäss Art. 28 DSGVO; Verarbeitung nur gemäss Weisung und mit geeigneten Sicherheitsmassnahmen.
Nur mit geeigneten Garantien (Art. 46 DSGVO) oder auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses.
Aufbewahrung nur so lange wie nötig bzw. gesetzlich vorgeschrieben; anschliessend Löschung/Anonymisierung.
Technische und organisatorische Massnahmen; regelmässige Wirksamkeitsprüfungen und Protokollierung.
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Betroffene Personen können Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen (Art. 77 DSGVO).
Diese Richtlinie wird bei Bedarf angepasst; gültig ist die jeweils aktuelle Fassung.